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Die EU-KI-Verordnung (KI-VO) sorgt aktuell für Diskussionen. Besonders Artikel 4, der die Sicherstellung von KI-Kompetenz fordert, wirft Fragen auf:
Muss mein gesamtes Personal jetzt Schulungen durchlaufen, wenn es mit KI-Anwendungen arbeitet? Drohen bei Nichtbeachtung Sanktionen? Oder handelt es sich um eine Empfehlung ohne feste Vorgaben?
Viele sind verunsichert, ob sie bereits jetzt aktiv werden müssen und welche Maßnahmen erforderlich sind.
In diesem Beitrag erklären wir,
- was die KI-VO wirklich vorschreibt,
- welche Interpretationsspielräume bestehen und
- warum die Auseinandersetzung mit KI mehr ist als nur eine gesetzliche Pflicht – sondern eine echte Chance für Einrichtungen und Organisationen aus der Jugendarbeit.
Was besagt Artikel 4 der KI-Verordnung?
Der EU AI Act ist das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Die Verordnung legt fest, wie KI sicher und verantwortungsvoll genutzt werden muss. Artikel 4 der KI-VO verlangt, dass Einrichtungen, Organisationen und Verbände sicherstellen, dass ihr Personal "KI-kompetent" ist.
Doch was bedeutet das genau?
- Geltungsbereich: Artikel 4 betrifft alle, die KI beruflich nutzen – unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Das schließt sowohl Einrichtungen, Verbände als auch Organisationen ein.
- Auch externe Kräfte betroffen: Die Regelung gilt nicht nur für hauptamtliche Mitarbeitende, sondern auch für ehrenamtliche Mitarbeitende.
- Keine konkreten Schulungsvorgaben: Der Artikel verpflichtet zwar, Maßnahmen zur Sicherstellung von KI-Kompetenz zu ergreifen, schreibt aber nicht explizit vor, wie dies zu erfolgen hat.
💡 Das bedeutet: Eine allgemeine Schulungspflicht für alle Mitarbeitenden gibt es in der KI-VO nicht. Die EU hat bewusst Spielraum gelassen, sodass Einrichtungen, Organisationen und Verbände individuell entscheiden können, welche Maßnahmen sinnvoll sind.
Was bedeutet KI-Kompetenz in der Praxis?
Was genau müssen Mitarbeitende eigentlich über KI wissen? Die KI-VO gibt hier keine eindeutige Definition vor, aber es lassen sich fünf zentrale Kompetenzfelder ableiten:
- Technisches Verständnis: Grundlagen, wie KI-Systeme funktionieren und welche Unterschiede es gibt.
- Rechtliche Kenntnisse: Welche Vorschriften gibt es für den KI-Einsatz? Was ist erlaubt, was verboten?
- Ethisches Bewusstsein: Sensibilisierung für Risiken wie Verzerrungen oder Datenschutzfragen.
- Chancen und Risiken: Verstehen, wo KI Mehrwert schafft und wo Risiken bestehen.
- Anwendungswissen: Praxisnahe Kenntnisse, um KI im Arbeitsalltag sinnvoll einzusetzen.
Einrichtungen, Organisationen und Verbände sollten sich fragen:
- Welche dieser Aspekte sind für unser Tätigkeitsgebiet relevant?
- Welche Mitarbeitenden brauchen welche Kenntnisse?
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Ist die KI-Schulung für meine Mitarbeitenden verpflichtend?
Die KI-VO schreibt keine direkte Schulungspflicht vor. Das heißt, Einrichtungen, Organisationen und Verbände können selbst festlegen, wie sie KI-Kompetenz sicherstellen.
Argumente gegen eine verpflichtende Schulung:
- Keine Sanktionen für fehlende Schulungen: In der KI-VO sind keine direkten Strafen vorgesehen, wenn Einrichtungen keine Schulungen anbieten.
- "Nach besten Kräften" als flexible Vorgabe: Kleine Einrichtungen und Organisationen müssen nicht die gleichen Ressourcen investieren wie große Verbände.
- Fehlende Kontrolle: Die Bundesnetzagentur wird zwar als Aufsichtsbehörde fungieren, hat aber bereits erklärt, dass sie Artikel 4 nicht aktiv überwachen wird.
ABER: Trotzdem sollten Einrichtungen KI-Wissen aufbauen. Warum?
- Haftungsrisiken: Wenn Mitarbeitende durch mangelndes KI-Wissen Fehler machen, haftet die Einrichtung, Organisation oder Verband unter Umständen für entstandene Schäden.
- Effizienzsteigerung: Einrichtungen, Organisationen und Verbände, die KI sinnvoll nutzen, sparen Zeit und Ressourcen.
- Wettbewerbsfähigkeit: Einrichtungen, Organisationen und Verbände, die KI ignorieren, riskieren langfristige Nachteile gegenüber Wettbewerbern, die KI geschickt einsetzen.
Welche Maßnahmen sind sinnvoll?
Da die KI-VO keine expliziten Schulungspflichten nennt, haben wir viele Möglichkeiten, KI-Kompetenz zu etablieren. Vier bewährte Ansätze sind:
- Standards und Richtlinien: Klare betriebliche Vorgaben, welche KI-Tools genutzt werden dürfen und wie mit Daten umzugehen ist.
- Aus- und Weiterbildung: um Mitarbeitende auf den neuesten Stand zu bringen.
- Dokumentation: Nachweise darüber, dass KI-Kompetenzen etabliert sind.
- Betrieblicher KI-Beauftragter: Eine zentrale Ansprechperson, die sich um den KI-Einsatz kümmert (besonders dann, wenn Hochrisiko-KI genutzt wird).
💡 Einrichtungen, Organisationen und Verbände sollten individuell prüfen, welche dieser Maßnahmen sinnvoll sind. Nicht jeder braucht eine eigene KI-Abteilung, aber grundlegendes Wissen ist für alle relevant.
Pflicht oder Chance?
Einrichtungen, Organisationen und Verbände der Jugendarbeit sind nicht verpflichtet, pauschale KI-Schulungen durchzuführen. Allerdings fordert die KI-VO, dass ihr sicherstellt, dass euer Personal KI-kompetent ist. Wie ihr das umsetzt, bleibt euch überlassen.
Einrichtungen, Organisationen und Verbände, die auf KI-Kompetenz setzen, profitieren doppelt:
- Sie minimieren rechtliche und wirtschaftliche Risiken.
- Sie nutzen KI effizient, um Prozesse zu optimieren und Wettbewerbsvorteile zu sichern.
Nutze KI nicht nur als Pflicht, sondern als Chance!
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